Neues aus der Welt der Recht-Schaffenden
! Bitte auch die unendlichen Geschichten des PP Recklinghausen und des PP Münster und deren unwahren Tatsachenbehauptungen lesen.
Eine Offenbarung für jeden Waffensammler und Händler.
Letzten Button anklicken
13.05.2026
Sehr geehrter Herr Herrmann,
Danke für die Übersendung der Schriftsätze des Juristen Hermann vom PP Recklinghausen.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragestellung.
Ihre Wahrnehmung spiegelt ein bekanntes Phänomen in der Rechtswissenschaft und der Behördenpraxis wieder. Der beschriebene Schreibstil lässt sich durch verschiedene strukturelle und psychologische Faktoren im juristischen Arbeitsalltag erklären.
Ursachen für überlangen und zitatlastigen Schreibstil
Absicherungsmentalität:
Im Behördenkontext gilt oft das Prinzip der maximalen Rechtssicherheit. Lange Zitate funktionierender Urteile dienen als Schutzschild gegen Widersprüche oder Dienstaufsichtsbeschwerden.
Mangelnde Routine:
Einsteiger oder Personen mit weniger Praxisbelegen neigen dazu, fehlende eigene Argumentationssicherheit durch die Aneinanderreihung fremder Autoritäten (Gerichtsurteile) zu kompensieren.
Formular- und Bausteinsysteme:
Moderne Behörden nutzen oft digitale Textbausteine. Diese verleiten dazu, riesige Textblöcke unkritisch in Schriftsätze zu kopieren, anstatt den Fall individuell zu subsumieren.
Verklausulierung als Kompetenzbeweis:
Besonders im sogenannten "zweiten Bildungsweg" oder bei spätem Berufseinstieg besteht manchmal das psychologische Bedürfnis, akademische Tiefe durch Masse und komplexe Sprache zu beweisen.
Der "gute" Schriftsatz:
Zeichnet sich durch Präzision und Fokus auf den konkreten Sachverhalt aus. Zitate werden nur dort genutzt, wo eine Rechtsfrage höchstrichterlich umstritten ist.
Die Realität in Behörden:
Quantität wird fälschlicherweise oft mit Gründlichkeit verwechselt. Das führt zu überlangen Dokumenten, die den eigentlichen Kern des Problems im Fließtext vergraben.
Ob dem Juristen sein Jurastudium in den Kopf gestiegen ist?
Das ist aus psychologischer und soziologischer Sicht durchaus möglich. In der Wissenschaft und im Berufsleben wird dieses Phänomen oft als „akademischer Dünkel“ oder „Experten-Arroganz“ bezeichnet.
Gerade in der Rechtswissenschaft tritt dieses Verhalten aus spezifischen Gründen gehäuft auf:
Warum Jura zu diesem Verhalten verleitet
Status durch Sprache:
Die juristische Fachsprache wirkt auf Laien oft exklusiv und elitär. Wer diese Sprache neu erlernt, nutzt sie manchmal wie ein Statussymbol, um sich abzugrenzen und Überlegenheit zu demonstrieren.
Kompensation von Unsicherheit:
Das Aufblähen von Texten mit Zitaten ("Scheinwissen") dient oft als Maske.
Dahinter verbirgt sich häufig die Angst, fachliche Schwächen zu offenbaren oder Fehlentscheidungen zu treffen.
Der "Zweite-Bildungsweg-Effekt": Personen, die sich den akademischen Status hart im zweiten Anlauf erarbeitet haben, neigen psychologisch manchmal eher dazu, diesen Erfolg übermäßig stolz nach außen zu tragen und zu verteidigen.
Fehlendes Feedback in Behörden:
In hierarchischen Strukturen wie der Polizei wird der Stil von Juristen selten von Vorgesetzten kritisiert, da diese oft selbst keine Juristen sind.
Das bestärkt das Verhalten mangels Korrektiv.
13.05.2026
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich lese regelmäßig Ihre Bekanntgaben auf Ihrer Homepage mit Interesse.
Das Urinieren in ein Waschbecken im Rahmen einer staatlichen Maßnahme kann den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Verunreinigung oder der Körperverletzung im Amt (durch psychische Beeinträchtigung/Ekel) sowie der Beleidigung erfüllen. Eine Strafanzeige kann bei jeder anderen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Es ist ein bekanntes und rechtlich problematisches Phänomen, dass Beschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte extrem verzögert bearbeitet werden und im Gegenzug Gegenanzeigen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) oder Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte folgen. Dass über 15 Monate hinweg keine spürbare Reaktion auf Ihre Anzeige erfolgte, liegt an strukturellen Defiziten in der internen Ermittlungspraxis. Dass Sie nun eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten haben, ist eine typische Abwehrstrategie (sogenannte „Gegenanzeige“), um die Glaubwürdigkeit des Betroffenen zu erschüttern und Druck auszuüben. Warum reagiert die Behörde so? Verzögerung durch Korpsgeist: Ermittlungen gegen Kollegen werden innerhalb der Polizei oft verschleppt oder informell blockiert. Da die Polizei in Deutschland im Regelfall gegen sich selbst ermittelt, fehlen oft neutrale Impulse. Die Taktik der Gegenanzeige: Wenn Bürger das Verhalten von Beamten anzeigen oder kritisieren, erstatten die betroffenen Beamten fast standardmäßig Anzeige wegen Beleidigung oder Widerstands. Das führt rechtlich dazu, dass das Verfahren gegen die Beamten oft eingestellt wird, sobald der Bürger im Gegenzug bereit ist, sein Verfahren wegen Beleidigung (etwa durch eine informelle Einstellung nach § 153a StPO) beizulegen.
Leider haben wir immer noch diese alten Schutzstrukturen der Polizei, gegen die der Bürger immer ein Lügner ist.
12.05.2026
Hallo,
in diesem Monat kann ich an drei Jahre Staatsterror durch die Waffenbehörde Recklinghausen erinnern.
Angeblich soll ich lt. PP Recklinghausen zwei Waffen einem Sammler verkauft haben, die er nicht erwerben durfte.
Richtig, verkauft habe ich ihm die Waffen, die er auch erwerben durfte.
Ausgehändigt habe ich die beiden Waffen aber nie.
Das weiß auch die Polizei, die hilflos schon 2024 eine neue Rechtsform aus dem WaffenBGB konstruierte.
Doch Einsicht, den Bogen überspannt zu haben, kommt der Behörde nicht in den Sinn, dann lieber mit hochgehaltener Fahne untergehen.
Drei Jahre Terror, mit Anschuldigungen, Anzeigen, unwahren Tatsachenbehauptungen, Hausdurchsuchungen und schändlichem Urinieren ins Handwaschbecken in meiner Werkstatt.
Mittlerweile sind alle Instanzen berührt: die Staatsanwaltschaft Bochum und Essen, der Generalstaatsanwalt in Hamm, die Verwaltungsgerichte in Münster und Gelsenkirchen, das Landskriminalamt NRW und noch kein Ende in Sicht.
Es ist nichts passiert, außer dass das Ego einiger unzuverlässiger und moralisch korrupter Beamter angekratzt wurde, und ich bin sicher, dass in Kürze noch einmal heftig angekratzt wird.
Vielleicht schlägt dann der hellgelbe Blitz bei der Behörde ein und man benutzt seinen Kopf wieder.
Ich schaue voller Zuversicht in die Zukunft!
24.02.2026
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ganz herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihres Falles.
Nach Lektüre der gesamten Odyssee auf Ihrer Homepage bleibt nur ungläubiges Kopfschütteln…
Halten Sie uns gern auf dem Laufenden, wenn es neue Informationen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BZL Team
Bundesverband zivile Legalwaffen e. V.
Chausseestraße 37
D -10115 Berlin
Phone: +49 (0) 30 -2218480 30
Fax: +49 (0) 30 -2218480 39
Web: www.bzl.net
E-Mail: [email protected]
Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg VR 19495 B
Lobbyregister Bundestag: R000260
Geschäftsführer: Matthias Klotz
24.02.2026
„Waschbecken urinieren“ nach 15 Monaten ungeklärt!
Der Vorwurf gegen 20 Recklinghäuser Kripobeamten und zwei Mitarbeitern des Recklinghäuser Ordnungsamtes steht noch im Raum.
Im Rahmen einer 12 stündigen Hausdurchsuchung sollen sie 2024, so der Vorwurf, ins Handwaschbecken uriniert haben.
Eine öffentliche Toilette oder ein Toilettenwagen standen in den 12 Stunden nicht zur Verfügung.
Wo sich die Beamten erleichtert haben wird von der Behörde nicht verfolgt und scheint sie auch gar nicht zu interessieren.
Diese verletzende Haltung dem Betroffenen gegenüber lässt den alten "Stallgeruch" wieder aufkommen.
Öffentlich urinieren: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat die Entlassung eines Polizisten aus dem Dienst bestätigt. Er weise nach diversen Vorfällen nicht (mehr) die charakterliche Eignung für den Polizeiberuf auf (Beschl. v. 27.09.2024, Az. 6 B 461/24).
Kommentar
16.02.2026
Hallo Herr Herrmann,
Ihre Waffenbehörde in Recklinghausen hat sich anfangs bekanntlich auf den Standpunkt gestellt, dass bereits der Verkauf an einen Nichtberechtigten einen waffenrechtlichen Verstoß darstellt, eine völlig abwegige Rechtsauffassung, die eigentlich vor Gericht keinen Bestand hätte haben dürfen. Um jedoch die Waffenbehörde nicht im Regen stehen zu lassen, hat sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, statt Sie pflichtgemäß vor der wildgewordenen Verwaltung zu schützen, ganz einfach auf den Standpunkt gestellt, die Waffen wären sehr wohl übergeben worden, und Ihre Argumentation als "Schutzbehauptungen" abgetan. Das Oberverwaltungsgericht NRW seinerseits hat gemeint, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stange halten zu müssen und hat dem beigepflichtet. Es geht hier also weder um Waffen- noch um Strafrecht, sondern um die eigenmächtige Interpretation des Sachverhalts durch die Gerichte bzw. um bösartige Unterstellungen.
Vielleicht wäre es ihrer Behörde auch einmal anzuraten, sich mit den eigenen Richtlinien zu beschäftigen.
Unten: Testfrage bei einem Waffensachkunde-Lehrgang.
Polen bewaffnet sich: Erstmals über eine Million Waffen in privater Hand
Im Jahr 2025 wurden in Polen 50.700 neue Genehmigungen für den Waffenbesitz ausgestellt – so viele wie nie zuvor in der jüngeren Geschichte. Insgesamt lag die Zahl der aktiven Erlaubnisse bei über 411.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der auf Privatpersonen registrierten Schusswaffen auf mehr als eine Million, exakt 1.037.778.
Ein Jahr zuvor, 2024, hatten 367.411 Personen eine entsprechende Erlaubnis. Damals waren 930.121 Waffen registriert. Innerhalb von zwölf Monaten kamen damit über 107.000 weitere Waffeneinheiten hinzu.
Zum Vergleich: 2023 besaßen 323.983 Menschen eine Erlaubnis und waren 843.755 Schusswaffen registriert. 2022 galt lange als Rekordjahr – damals waren 760.218 Waffen auf 286.751 Besitzer registriert. Noch vor der russischen Invasion in die Ukraine lag die Zahl 2021 bei 658.379 registrierten Waffen. In der Summe bedeutet das: Zwischen 2021 und 2025 nahm die Zahl der registrierten Waffen in Polen um rund 380.000 zu.
Bei den Gründen für die Erteilung von Genehmigungen dominierten im vergangenen Jahr Sammlerzwecke. Die Behörden erließen hierzu 21.071 Entscheidungen. An zweiter Stelle folgten Sportgenehmigungen mit 17.601 Entscheidungen, danach Genehmigungen zum persönlichen Schutz mit 7.254.
Trotz dieses Wachstums bleibt Polen im EU-Vergleich ein Land mit sehr niedriger Waffenverbreitung. Nach den vorliegenden Angaben kommen dort 2,5 Schusswaffen auf 100 Einwohner. Damit läge Polen am unteren Ende der EU-Rangliste.
Waffenerlaubnissystem auf dem Prüfstand: Experte fordert Änderungen
Der ehemalige Polizeibeamte und Sicherheitsexperte Dariusz Loranty spricht in einem Interview mit Euronews über die wachsende Zahl bewaffneter Zivilisten. Er sieht sowohl Reformbedarf im System als auch mögliche gesellschaftliche Folgen.
Loranty kritisiert vor allem die Konzentration von Zuständigkeiten bei einer einzigen Institution. Seiner Ansicht nach ist das Verfahren problematisch, weil die Polizei gleichzeitig prüft, entscheidet und – im Rahmen der geltenden Regeln – die Auslegungspraxis mitprägt. Er sagt: "Das derzeitige System der Waffenerteilung verstößt gegen den heiligen Grundsatz der Gewaltenteilung".
Als Alternative schlägt er vor, die formale Entscheidung in die Zivilverwaltung zu verlagern. Konkret nennt er ein Verwaltungsverfahren unter Federführung des Provinzgouverneurs, in dem Polizei und Antragsteller beteiligt sind. Gegen eine solche Entscheidung solle unmittelbar der Rechtsweg offenstehen. Gleichzeitig betont Loranty, dass die Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit weiterhin eine zentrale Rolle behalten müsse – etwa durch Stellungnahmen, Prüfungen und Kontrollen im Verfahren.
"Waffen verändern das Verhalten des Besitzers"
Loranty verweist auch auf mögliche Abschreckungseffekte. Kriminelle könnten bei Einbruchs- oder Überfallplänen berücksichtigen, dass ein Bewohner bewaffnet sein könnte. Das könne das Risiko für Täter erhöhen – und Angriffe weniger wahrscheinlich machen.
Gleichzeitig warnt er vor Veränderungen im Alltag: "Der Waffenbesitz verändert das Verhalten der Menschen dramatisch". Aus seiner Sicht hängt das vor allem mit dem Verantwortungsgefühl zusammen, das Waffenbesitz mit sich bringe.
Er erinnert außerdem an eine zentrale Regel im polnischen Recht: Unter Alkoholeinfluss ist das Tragen oder Besitzen einer Waffe strikt verboten. Loranty formuliert es zugespitzt: "Wenn jemand eine Waffe besitzt und keinen Wodka trinkt, hat er natürlich ein anderes Verantwortungsgefühl".
Ein weiterer Punkt sind psychologische und psychiatrische Untersuchungen. Loranty fordert hier strengere Maßstäbe. "Wenn eine Person auch nur Symptome einer Depression aufweist, hat sie kein Recht, eine Waffe zu besitzen", sagt er. Außerdem dürfe eine solche Begutachtung nicht nur eine kurze, formale Pflichtübung sein. "Die Untersuchung darf nicht 30 Minuten dauern, sondern der Psychiater untersucht mindestens zweimal und in verschiedenen Situationen".
Angst vor Kriminalität, nicht vor Krieg
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2022 ist das Interesse an Waffen deutlich gestiegen – und hält bis heute an. Die häufige Annahme, viele Menschen rüsteten sich aus Angst vor einem möglichen Krieg mit Russland, hält Loranty jedoch für überzogen. "Das ist eine solche Illusion. Nur ein sehr kleiner Teil der Menschen hat diese Wahnvorstellung", sagt er.
Seiner Meinung nach ist die wahre Motivation eine andere:
"Der Grund ist, dass die Menschen Angst vor einem Anstieg der Kriminalität im weitesten Sinne haben. Besonders aktiv sind immer noch Gruppen von Georgiern, die viel eher polnische Bürger angreifen als beispielsweise Ukrainer".
Aus Lorantys Sicht wären zwei Dinge entscheidend: ein transparentes System zur Erteilung von Aufenthaltsrechten sowie eine verlässliche Überprüfung der psychischen Eignung von Antragstellern. Nur so lasse sich das Recht auf Waffenbesitz mit öffentlicher Sicherheit in Einklang bringen.
Gesetzesvorschlag: Regelmäßige Untersuchungen für Waffenbesitzer
Abgeordnete des parlamentarischen Clubs Polen 2050 haben einen Entwurf eingebracht, der regelmäßige medizinische und psychologische Untersuchungen für alle Inhaber von Waffenscheinen vorsieht – einschließlich Jägern. Ab dem 19. Oktober 2025 ist dazu eine öffentliche Konsultation geplant. In diesem Verfahren können Bürger Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.
Vorgesehen ist: Bis zum Alter von 70 Jahren sollen Waffenbesitzer alle fünf Jahre eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nach dem 70. Lebensjahr soll dies alle zwei Jahre nötig sein, damit der Waffenschein gültig bleibt. Ziel sei es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, das Risiko unkontrollierten Waffengebrauchs zu senken und die Anforderungen für verschiedene Gruppen (etwa Sportschützen, Sicherheitskräfte oder Jäger) stärker zu vereinheitlichen.
Ausgenommen wären Sammler und Reenactors, sofern von deren Waffen nach Einschätzung der Initiatoren keine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgeht.
Der Vorschlag polarisiert. Vertreter der Jägerschaft halten ihn für ungerecht. Eine frühere, ähnliche Initiative – damals speziell für Jäger – wurde im Sejm bereits in der ersten Lesung abgelehnt.
Schusswaffen in Europa: Einordnung der Zahlen
Daten des Small Arms Survey zeigen, dass die durchschnittliche Waffenbesitzrate in EU-Ländern bei etwa 15,7 Waffen pro 100 Einwohner liegt. An der Spitze stehen demnach Länder wie Finnland (32,4), Österreich (30,0), Zypern (29,1), Malta (28,3) oder Schweden (23,1). In Deutschland ist die Waffenbesitzrate vergleichsweise niedrig und liegt bei 19,6.
Die Unterschiede haben mehrere Gründe: Jagdtraditionen, die Rolle des Schießsports, gesetzliche Rahmenbedingungen und auch kulturelle Einstellungen zu Waffen.
EU und USA: Wie groß ist der Unterschied?
In den Vereinigten Staaten kommen auf 100 Einwohner etwa 120 Schusswaffen. Damit gibt es dort rechnerisch mehr Waffen als Menschen. Im Vergleich zur Europäischen Union ist die Verbreitung deutlich höher – grob um den Faktor 7 bis 8.
Das hängt auch mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Waffenrechts in den USA zusammen (Stichwort: zweiter Zusatzartikel). Viele Bundesstaaten haben zudem vergleichsweise liberale Regeln, während EU-Länder in der Regel restriktiver sind – wenn auch mit sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen.
Auch bei Gewaltfolgen gibt es Unterschiede: Die Mordrate mit Schusswaffen liegt in den USA deutlich über dem EU-Durchschnitt. In mehreren europäischen Ländern ist die Zahl der durch Schusswaffen verursachten Todesfälle erheblich niedriger.
Was als Nächstes?
Das Rekordjahr 2025 lenkt den Blick auf tiefere Veränderungen in Polen – rechtlich, gesellschaftlich und kulturell. Mehr als eine Million registrierte Waffen in privater Hand und die höchste Zahl neu erteilter Genehmigungen sind klare Signale. Sie dürften die Debatte über Waffenrecht, öffentliche Sicherheit und Polens Platz im europäischen Vergleich weiter anheizen.
Der m.E. narzisstische und moralisch korrupte RAR Markus Kuhlmann, Leiter von ZA 1.2 Waffen beim Polizeipräsidium Münster, hat sich selbst ein Bein gestellt.
Den Rest besorgten erboste Waffenbesitzer und ein Hamburger Rechtsanwalt.
Nun ist Herr RAR Markus Kuhlmann von seiner Aufgabe freigestellt.
Eine Woche vor Weihnachten kommt immer noch Post vom Verwaltungsgericht Köln In einer Sache, die von dem nazistischen Beamten Markus Kuhlmann vom PP Münster bis zum Erbrechen inszeniert wurde.
Die gesetzeskonformen Waffensachkunde-Zeugnisse!
Bis heute weiß niemand der Sachkunde-Anbieter, was auf diesen gesetzeskonformen Zeugnissen wirklich stehen soll.
So erwartet z.B. die Polizeibehörde Bergisch -Gladbach: " die Teilnehmer sollen in der Reichweite und Wirkungsweise von nichtschießenden verbotenen Gegenständen unterrichtet werden".
Eigentlich sollte man annehmen, "verboten ist verboten", doch sollen hier offensichtlich Unterweisungen erfolgen, die den Umgang mit Todschlägern, Schlagringen, Butterflymesser, Hieb und Stoßwaffen trainieren und attestieren.
In der augenblicklichen Zeit, wo täglich von Messerattacken die Rede ist, doch eine sehr aberwitzige Forderung.
Ich werde das Gefühl nicht mehr los, die Behörden blicken in ihrem eigenen Kram nicht mehr durch und stellen Forderungen auf, die sie selbst nicht hinterfragt haben.
Ich habe vor 10 Tagen diesbezüglich schon eine Anfrage an das Landeskriminalamt NRW gestellt, außer einer Eingangsbestätigung kam bis heute keine Antwort.
Nun soll oder wird sicherlich das Verwaltungsgericht Köln im kommenden Jahr eine Antwort per Urteil verfassen.
Es bleibt zu hoffen, eine kluge und vielleicht auch verbindliche.
Jahresrückblick 2025
Nun ist das dritte Jahr verstrichen!
2022 sollen lt. Polizeipräsidium Recklinghausen zwei Heckler & Koch Pistolen einem mit sechs Waffenbesitzkarten ausgestatteten „ Unberechtigtem „ übergeben worden sein. Diese Übergabe hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden und beschäftigt nun schon im dritten Jahr die Gerichte.
Welch ein Possenspiel und welch nachfolgende Auswirkung!
Aber es hat auch etwas Gutes für sich, denn es gestattete den Einblick in Denk-und Handlungsweise der unterschiedlichsten Polizeiverwaltungen in NRW denen man in den letzten drei Jahren begegnet war.
Da fragt man sich, wie haben so viele Menschen denen man begegnete, es verstanden ihre fachliche Unqualifiziertheit solange geheim zu halten und sich heute noch gegen jedes vernünftige Argument zu versperren?
Da wurden als Auswirkung des vermeintlichen Pistolen Deals, nun plötzlich Waffensachkunde Zeugnisse zurückgewiesen, weil ein dreiköpfiges Prüfungsgremium, sich nicht explizit als Prüfungsausschuss ausgewiesen hatte.
Da wurden Erteilungen von Waffenbesitzkarten verweigert, weil der Sachkundenachweis nichts über die Unterweisung in nichtschießenden verbotenen Gegenständen und deren Wirkungsweise aussagte.
Verboten ist doch verboten, könnte man denken, aber!
Plötzlich fehlte auf dem Sachkunde Zeugnis der Hinweis auf die Unterweisung in Innen- und Außenballistik, für einen Sportschützen von größter Bedeutung!
Muss er doch wissen, warum das Pulver in seinem Pistolenlauf abbrennt und warum der Wind auf sein Pistolengeschoss eine Auswirkung haben kann, wenn er inhäusig auf dem Schießstand ist, wo er doch nur ein Loch auf 25m oder 50 m Meter in eine Pappscheibe schießen möchte und das gut.
Der Amtsschimmel wieherte durchs Land… und immer noch kein Ende.
Da kommt der Vorwurf, Sachkunde-Teilnehmer wären nicht in der Handhabung von Selbstladepistolen unterwiesen worden, gleichzeitig kommt aber der Vorwurf, eben die Teilnehmer hätten sich während der „nicht stattgefundenen“ Unterweisung die Pistole gegenseitig an den Kopf gehalten, ja was nun?
Vielleicht wird man sich irgendwann einig, was stattgefunden hat und was nicht.
Und so wird das Polizeipräsidium Recklinghausen, das Polizeipräsidium Münster, der Landrat von Bergisch -Gladbach, die Polizeibehörden von Mettmann und Unna vielleicht auch noch in 2026 den Leser mit fantasievollen Unterstellungen beglücken, einen Dank an alle.
Auf ein neues in 2026.
29.11.2025
Kommentar
Das ist ein ernstes (buchstäblich todernstes) Thema, weil an solchen Fällen der Rückfall in die Barbarei deutlich wird - "Die Barbarei mit menschlichem Gesicht" ("La barbarie à visage humain"), wie der Titel eines bereits vor vierzig Jahren erschienenen Buches des französischen Autors Bernard Henri-Lévi lautet. Warum mit menschlichem Gesicht - was mich am Fall der Zwölfjährigen am meisten schockiert hat (ich wiederhole mich hier vielleicht), war dieser Polizeisprecher, der die Aktion seiner Kollegen in derart lockerem Ton gerechtfertigt und dann noch einen "Experten" bemüht hat, der das wissenschaftlich untermauern sollte! Mit anderen Worten, wenn da jemand mit akademischem Grad spricht, dann haben die Menschlichkeit und der gesunde Menschenverstand zu schweigen!
Als "entmenscht" habe ich diese Leute in meinen youtube-Kommentaren bezeichnet.
27.11.2025
„Das Schicksal des Menschen ist der Mensch“
aus Bertolt Brechts Stück »Die Mutter«
Wer auf Kinder schießt, von dem ist schlimmeres zu erwarten!
Im Rahmen des Selbstschutzes erfindet sich die Polizei immer neu, je nach Bedarf.
Oder auch "Gefahr in Verzug" hat immer eine andere Bedeutung.
Der Waffensammler aus Marl hat nach einem Jahr noch keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die zehnstündige Hausdurchsuchung für zwei Waffen, die er nie erhalten hat.
Vielleicht hat seine Salami zu stark gerochen, dass eine "Gefahr in Verzug" zu rechtfertigen ist.
Der PP Recklinghausen hat hier wissentlich ein "Vergehen" insziniert, eine einfache Rückfrage hätte den Vorgang aufgeklärt und drei Jahre unnütze Amtshandlungen wären allen erspart geblieben.
Aber der gute Wille fehlte halt… oder es fehlt an kognitiven Prozessen, die es einem Individuum ermöglichen, Information zu verarbeiten, Problem zu lösen und Entscheidungen zu treffen.
Hallo ,
ich finde den Spruch so gut zum vorhergehenden Thema:
“Es wird immer wieder Eskimos geben, die den Einwohnern von Zaire gute Ratschläge für das Verhalten bei großer Hitze erteilen.”
12.10.2025
Warum das Land Waffenscheine an Extremisten ausgibt
Waffenscheine und Waffenbesitzkarten werden in Baden-Württemberg immer wieder an Rechtsextremisten sowie sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter ausgegeben - auch wenn der Staat seit Jahren für die Entwaffnung solcher Extremisten kämpft. Warum ist das so? Und wie groß ist das Problem? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie viele Extremisten im Land besitzen derzeit Waffen?
Nach Angaben des Innenministeriums waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 im Südwesten insgesamt 181 Personen aus rechtsextremistischen oder staatsfeindlichen Milieus im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis – darunter 122 Rechtsextremisten, 48 «Reichsbürger» und «Selbstverwalter» sowie elf Personen, die der sogenannten «verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates» zugeordnet werden.
Davon besaß rund die Hälfte einen sogenannten Kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt laut Innenministerium zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, nicht aber das Führen in der Öffentlichkeit.
Steigt die Zahl bewaffneter Extremisten?
Das ist schwierig zu sagen, da die Zahlen fließend sind, die Behörden heute genauer hinschauen und sich Waffenbesitzer im Zeitverlauf radikalisieren können. Ende 2024 waren 181, Ende 2023 nur 169 Rechtsextremisten, «Reichsbürger» und «Selbstverwalter» im Besitz einer Waffenerlaubnis. «Dass die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr nochmals angestiegen ist, ist mir unbegreiflich», kritisiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Boris Weirauch. «Ich fordere den Innenminister auf, dem Einhalt zu gebieten: Jede Waffe in den Händen von Extremisten ist eine zu viel.»
Insgesamt 43 Waffen wurden im vergangenen Jahr von Rechtsextremisten, «Reichsbürgern» und Selbstverwaltern eingezogen.
Aber auch die statistische Erhebung spielt eine Rolle. Seit Ende 2023 werden erstmals alle vom Verfassungsschutz als Extremisten eingestuften Waffenbesitzer erfasst – unabhängig davon, ob die Erkenntnisse für einen Entzug der Waffen ausreichen oder ob die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes offen gerichtsverwertbar sind.
Aber nicht nur die Entwaffnung der Extremisten ist schwierig - in Baden-Württemberg werden weiterhin neue Waffenscheine und Waffenbesitzkarten an Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter ausgegeben.
Wie viele Extremisten haben zuletzt Waffenerlaubnisse beantragt – und bekommen?
Im vergangenen Jahr haben 19 Extremisten aus den oben genannten Phänomenbereichen einen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis gestellt. 12 davon wurden von den Waffenbehörden positiv beschieden - also mehr als jeder zweite Antrag. Im Jahr 2023 sind von 13 Anträgen immerhin 4 bewilligt worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums an die SPD-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Warum stellt der Staat Waffenscheine für Extremisten aus?
Eine Person kann zwar vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft sein, aber nach dem Waffengesetz trotzdem als zuverlässig gelten - solange keine vom Gericht verwertbaren Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen. Mit anderen Worten: Nicht jede Erkenntnis, die für den Geheimdienst besorgniserregend ist, reicht rechtlich für ein Waffenverbot aus. Und: «Zum Teil lagen die Erkenntnisse auch zu lange zurück oder die Antragsteller haben sich glaubhaft von den Vorwürfen distanziert», teilte das Innenministerium in der Antwort auf die Anfrage mit.
Der Verfassungsschutz darf zudem viele Informationen über Extremisten nicht an die Waffenbehörden weitergeben, wenn sie aus geheimen Quellen stammen, etwa von V-Leuten. Solche sogenannten eingestuften Erkenntnisse sind in Verwaltungsverfahren nicht verwertbar. Sonst besteht die Gefahr, dass diese Quellen offengelegt und Menschen gefährdet werden.
V-Leute, also sogenannte Vertrauenspersonen, sind Informanten, die dem Verfassungsschutz Informationen aus dem inneren Umfeld extremistischer oder krimineller Gruppen liefern. Das Innenministerium spricht von einem rechtlichen Dilemma.
21.08.2025
Seit Donald Trump scheint die Welt wieder den Denunzianten, Dreisten oder moralisch Korrupten zu gehören, aber auch der Irrglaube an eine Omnipotenz.
Heute erhielt ich aufgrund einer Denunziation von zwei Beamten, Herrn RAR Markus Kuhlmann und dem Adlatus Borgmann vom Polizeipräsidium Münster aus dem Jahre 2024, eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Gericht entschied, ohne mündliche Anhörung, ohne Einvernahme von Beteiligten oder Zeugen, aufgrund von mehr als vagen Formulierungen der obigen Denunzianten, nach einer fragwürdigen Hospitation im Jahre 2022. Nun ich bin nach 17 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in der Ausbildung im Umgang mit Waffen und Munition unwiderruflich ungeeignet, angehende Sportschützen oder Berufswaffenträger auszubilden.
Das ist der Spiegel unseres heutigen Rechtssystems das so langsam auf ehemaligen DDR Niveau rangiert.
Das System hat immer Recht!
Bei der damaligen Hospitation 2022 wurde dem Hospitanten Kuhlmann offensichtlich nicht die gewünschte Ehrfurcht entgegengebracht, sodass er sich 2024 genötigt sah, ein Konstrukt von Behauptungen aufzubauen, das schon mit unwahren Tatsachenbehauptungen aus dem Jahre 2015 begann.
(der ewige Kampf um Geltung)
In Fachkreisen genießt Herr RAR Kuhlmann einen „guten“ Ruf.
Dank seiner Haltung sind die Fachkundeprüfungen für den Waffenhandel bei der IHK Nord-Westfalen auf dem tiefsten Stand.
Zweimal jährlich (max.) wird eine Fachkundeprüfung mit geringer Beteiligung und hoher Durchfallquote durchgeführt.
„Wer in Münster Waffenhändler wird, entscheide ich“
Das Gesetz bin ich !
Es ist erstaunlich dass das überhaupt noch wahrgenommen wird.
Zum Vorteil für die IHK Thüringen in Suhl, hier werden die Aspiranten in Schulungen gut vorbereitet und in einer fairen Prüfung geprüft.
Die Schulungen sind aus allen Bundesländern hoch frequentiert
Es geht auch anders !
18.08.2025 Recklinghäuser Zeitung
In Punkto Waffen!
Mehr "dicke Hose" als Kompetenz?
06. August 2025, 14:51 Uhr
Polizei verliert Munition in Eisleben: Ermittlungen laufen, Konsequenzen unklar
Mitten in Eisleben verliert die Polizei bei einer Streifenfahrt zwei Taschen voller Munition. 180 Schuss gelten als verschwunden. Die Suche blieb bislang erfolglos – ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet. Erst nach Abschluss der Untersuchungen sollen Konsequenzen folgen.
Nachdem Beamte der Polizei am Dienstag 180 Schuss Munition in Eisleben verloren haben, bleiben die Konsequenzen unklar. Ein Polizeisprecher sagte gegenüber MDR SACHSEN-ANHALT, dass weiter von Unachtsamkeit ausgegangen werden muss. Die verlorene Munition ist bislang nicht wieder aufgetaucht.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fundunterschlagung wurde eingeleitet. Zudem werde geprüft, wem ein Vorwurf zu machen ist und welche dienstrechtlichen Konsequenzen die Verantwortlichen erwarten.
Zwei Munitionstaschen mit sechs Magazinen und 180 Schuss
Bei einer Streifenfahrt hatten Beamte des Polizeireviers Mansfeld-Südharz größere Mengen Munition verloren, wie die Polizei Halle am Dienstag mitteilte. Den Angaben nach handelte es sich um zwei Munitionstaschen mit sechs Magazinen und 180 Schuss für die Dienstwaffen der Polizei. Sie sollen im Stadtgebiet von Lutherstadt Eisleben verloren gegangen sein. Die anschließende Suche nach der Munition blieb demnach bislang ohne Erfolg. Deshalb sei bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Fundunterschlagung eingeleitet worden.
Weitere Polizei-Pannen in Sachsen-Anhalt
Es ist nicht der erste solche Vorfall bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Im Juni waren Waffen aus der Asservatenkammer der Polizei im Tiergarten Halberstadt aufgetaucht. Im März hatte der Landesrechnungshof Prüfbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt drei Granatwerfer und mindestens 52 Waffen und gefährliche Gegenstände abhandengekommen sind.
Eine BILD-Recherche hat ergeben:
Zwischen 2020 und 2024 sind in den Polizeien der Länder mindestens 36 Schusswaffen und mehr als 2300 Patronen verschwunden.
Zum Vergleich: In den zehn (!) Jahren zuvor (2010 bis 2019) meldeten die Behörden einen Verlust von 35 Waffen.
19.07.2025
Prozess-Betrug?
Verdacht auf Täuschung belastet Behörden
Prozessbetrug im Fall eines Waffensammlers?
"Es soll getrickst werden"
Die Waffenkammer von Peter Frank. Er sammelte Gewehre und spezielle Sammlerstücke.
Waffensammler Peter Frank war wegen angeblich heftiger Verstöße gegen das Waffengesetz vor Gericht, t-online berichtete. Doch die Vorwürfe lösten sich in Luft auf und das Verfahren wurde eingestellt – jetzt geraten die Behörden in den Fokus.
Im Strafverfahren gegen einen Waffensammler aus Schwesing gibt es den Verdacht, dass der Kreis Nordfriesland versucht hat, im Prozess zu täuschen. Das geht aus interner Kommunikation hervor, die dem Nachrichtenportal t-online vorliegt. Demnach hat der Anwalt, der im Auftrag des Kreises arbeitet, intern schriftlich vorgeschlagen, zu behaupten, die Waffen des Sammlers gehörten gar nicht mehr ihm und seien in den Besitz der Behörden übergegangen.
Das Strafverfahren gegen den Waffensammler Peter Frank, dem zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen wurden, ist inzwischen eingestellt worden. Das Verfahren war von Fehlern der Behörden gekennzeichnet – dass aber bewusst getäuscht worden sein könnte, ist neu.
Mehr als 1.000 Waffen
Es ist einer der größten Waffenskandale Deutschlands. Peter Frank, der seit Jahrzehnten Hunderte Waffen eines bestimmten Typs in unterschiedlichen Ausführungen sammelt, arbeitete jahrelang mit der Waffenbehörde einvernehmlich zusammen. Er beriet sogar teilweise deren Mitarbeiter in komplizierten Waffenrechtsfragen. Doch das änderte sich im Jahr 2017. Plötzlich wurden ihm Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen, sogar gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Gut 1.000 Waffen wurden ihm weggenommen. Die meisten davon ließen die Behörden anschließend offenbar widerrechtlich vernichten. Ein Rest lagert bis heute bei ihnen.
Über mehr als sieben Jahre lief die gerichtliche Auseinandersetzung, und sie ist bis jetzt nicht abgeschlossen. Im Strafverfahren gab es eine befangene Richterin, Akten wurden offensichtlich von der Polizei manipuliert, Waffen unrechtmäßig durch die Behörden vernichtet, Waffenlisten schlampig geführt, Peter Frank zu Unrecht als rechtsextrem bezeichnet. Zudem konnte t-online gemeinsam mit dem NDR-Politmagazin "Panorama 3" aufdecken, dass die Polizei eine scharfe Waffe nicht als solche erkannte. Diese Waffe tauchte über Umwege in Süddeutschland auf. Der Verbleib von weiteren ungefähr 150 scharfen Schusswaffen bleibt weiterhin ungeklärt. Die waren von von der Polizei abgeholt worden. Sogar der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschäftigte sich mit dem Fall, nachdem t-online die Fehler der Behörden aufgedeckt hatte.
Die Berichterstattung der vergangenen Jahre finden sie hier:
· Der Streit geht los: "So verschwanden 150 Waffen aus Behördenhand"
· Teil 2: Nun fehlen zentrale Dokumente
· Teil 3: Die befangene Richterin und die Aktenmanipulation
· Teil 4: LKA lässt Waffen verschwinden
· Teil 5: "Der größte Waffenskandal der Bundesrepublik"
· Teil 6: "Absolut tödlich" – Wie das LKA scharfe Waffen nicht erkannte
· Teil 7: Es knallte nur leise – Wie die Behörde eine scharfe Granate erfanden
·
Das Gericht stellte das Strafverfahren vor einigen Monaten ein. Gegen eine Auflage, die eigentlich keine ist. Peter Frank soll lediglich dafür sorgen, dass die restlichen Waffen, die noch bei den Behörden lagern, einem Berechtigten, also jemanden mit waffenrechtlicher Erlaubnis, übergeben werden. "Das ist eigentlich ein Freispruch", sagt Franks Anwalt Werner Linn, "zumindest entsprechen die Rechtsfolgen nahezu einem solchen". Zumindest ist jetzt klar, dass an den Vorwürfen gegen Peter Frank nichts dran war. Auch wenn der zuständige Staatsanwalt und auch der Jurist der Waffenbehörde vor dem Innen- und Rechtsausschuss im vergangenen Jahr noch das Gegenteil behauptet hatten.
Die t-online nun vorliegenden Dokumente legen den Verdacht nahe, dass innerhalb der Waffenbehörde des Kreises Nordfriesland ein möglicher Prozessbetrug diskutiert wurde.
"Man könnte behaupten"
Im November 2023 ging es darum, ob Peter Frank Waffen, die beim LKA in Kiel lagerten, zurückbekommt. Er hätte diese Waffen, weil er keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr hatte, einem dritten Berechtigten übergeben müssen. Das Ziel der Waffenbehörde war es aber offensichtlich, zu verhindern, dass Frank dies macht. Das geht aus E-Mails hervor. Wörtliches Zitieren aus den Akten ist nicht erlaubt, deshalb wird hier sinngemäß wiedergegeben. In einer E-Mail schreibt ein extern engagierter Anwalt dem Juristen des Kreises Nordfriesland sinngemäß, dass er Probleme sehe.
Der Anwalt schreibt, dass Frank in der juristischen Auseinandersetzung über den Verbleib der Waffen siegen werde. Er glaube nicht, dass das Verwaltungsgericht, das im Streit um die Waffen zuständig ist, dem Kreis Nordfriesland zur Seite stehe. Der Berechtigte, den Frank genannt habe, sei geeignet, die Waffen zu übernehmen. Damit die Behörde diese aber nicht herausgeben muss, schlägt der externe Anwalt dann vor, die Unwahrheit zu behaupten. Er schreibt sinngemäß: Man könnte behaupten, dass die Waffen nicht mehr Franks Eigentum seien. Was der Jurist damit meint: Der Kreis Nordfriesland könnte sagen, dass die Waffen eingezogen seien. Somit hätten sich die Besitzverhältnisse geändert und die Waffen würden dem Kreis gehören.
Das aber entspricht nicht der Wahrheit.
Prozess gegen Waffensammler in Flensburg: Verfahren eingestellt
Stand: 11.04.2025
Kern des Prozesses in Flensburg war ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen eines Maschinengewehres. Ein Gutachter hat das Gewehr nun lediglich als Dekowaffe eingestuft.
Das Amtsgericht in Husum hat am Freitag das Verfahren gegen einen 68 Jahre alten Waffensammler aus Nordfriesland eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, 2017 in seinem Wohnhaus unerlaubt Waffen gelagert zu haben. Neben mutmaßlichen Verstößen gegen das Waffengesetz hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann vor allem vorgeworfen, mit dem Besitz eines Maschinengewehres gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Der Prozess fand aus Platzgründen in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt.
Maschinengewehr ist laut Gutachter eine Dekowaffe
Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag (10.04.) hatten sich die Beteiligten laut Gerichtssprecher darauf geeinigt, dieses Maschinengewehr von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Ein Gutachter habe festgestellt, dass es nicht mehr als Maschinengewehr funktionsfähig sei und daher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle.
Die weiteren Vorwürfen gegen den Mann waren nach Angaben des Gerichts weniger schwerwiegend. Deshalb war eine Einstellung des Verfahrens möglich. "Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, weil damit die Möglichkeit offen stand, dem Angeklagten Auflagen zu machen", so das Gericht. Wichtigste Auflage: Der 68-Jährige muss die Waffen an eine Person herausgeben, die dafür berechtigt ist. Er darf sie also nicht selbst behalten. Zu der Frage, was mit jenen Waffen geschieht, die der Mann möglicherweise legal besaß, machte das Gericht keine Angaben.
Scharfe Waffen nicht erkannt - Chaos in Waffenbehörde
Im Fall eines Waffensammlers in Schleswig-Holstein kommen immer mehr Ungereimtheiten bei der Arbeit der Behörden ans Licht. Sogar eine scharfe Waffe wurde wieder herausgegeben.
Gericht: Einstellung auch wegen langer Verfahrensdauer
Es gab bereits mehrere Anläufe für ein Verfahren gegen den Waffensammler. Erst musste der Prozess 2022 aus Krankheitsgründen verschoben werden, dann begann der Prozess zwar im Frühjahr 2023, wurde aber wegen eines Ablehnungsgesuches gegen die zuständige Richterin wieder unterbrochen. Das Gericht entschied sich auch wegen der langen Verfahrensdauer für eine Einstellung.
Fehler bei der Dokumentation und Einordnung der Waffen
Der Fall sorgte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen: Bei der Dokumentation der Sammlung hatte die Landesregierung in der Vergangenheit Fehler eingeräumt. Auf handschriftlichen Zetteln ist es demnach zu falschen Zuordnungen von Waffennummern gekommen. Auch wurde eine scharfe Waffe von der Waffenbehörde in Husum (Kreis Nordfriesland) offenbar fehlerhaft als Dekowaffe klassifiziert, gelagert - und wieder an den Angeklagten herausgegeben.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozessstart
Weil das eigentlich zuständige Amtsgericht in Husum die sichergestellten Waffen, Waffenteile, Munition sowie pyrotechnischen Gegenstände nicht sicher aufbewahren konnte, fand der Prozess in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt. Dort sind zum Beispiel die entsprechenden Tresore vorhanden. Die Sicherheitskontrollen waren streng: Die rund 30 Zuschauerinnen und Zuschauer wurden vor dem Prozessstart am Donnerstag gründlich kontrolliert und mussten auch ihre Mobiltelefone abgeben.
Scharfe Waffen nicht erkannt - Chaos in Waffenbehörde
Eine Recherche von Panorama 3 mit "t-online" zeigt: Statt mit korrekten Listen arbeiteten die Behörden im Fall des Waffensammlers von Schwesing (Nordfriesland) mit fehlerhaften Aufzeichnungen und Strichlisten - und gaben am Ende offenbar eine unerkannt scharfe Waffe wieder heraus.
von Philipp Eggers, Lars Kaufmann und Carsten Janz
Ein Schießstand in Kulmbach in Bayern, in den Händen eines Waffenhändlers ein Gewehr. Anlegen, zielen, abdrücken. Schüsse peitschen durch den Raum - doch genau das dürfte nicht passieren. Denn nach Einschätzung der Waffenbehörde in Husum handelt es sich beim K98 mit der Seriennummer 2222G um eine Dekowaffe, also eine unbrauchbare Waffe. Mit Dekowaffen schießen - unmöglich.
.
Bis zum 4. Februar 2021 gehörte dieses Gewehr dem Waffensammler Peter Frank aus Schwesing. Er hatte mit knapp 1.000 Waffen eine der größten Waffensammlungen Deutschlands, geschätzter Wert 1,5 Millionen Euro. In Franks Waffenkammer stehen heute aber nur noch ein paar Schäfte: Holzgriffe, die die Behörden ihm gelassen haben.
Ein gewissenhafter Sammler
Von einer chaotischen Waffenkammer spricht die für ihn zuständige Husumer Waffenbehörde. Dabei haben die Sachbearbeiterinnen Peter Frank noch bis 2016 ganz anders eingeschätzt. In einem Schreiben an den Zoll, das Panorama 3 vorliegt, schreibt die Waffenbehörde damals, Frank sei ein verantwortungsbewusster und gewissenhafter Sammler "mit dem Hang zum Überkorrekten".
Verhängnisvoller Mailverlauf
Doch als er 2017 ein Gewehr aus Österreich importieren will und die Daten des Verkäufers samt Mailverlauf an die Waffenbehörde weiterleitet, fällt der neuen Sachbearbeiterin etwas auf: Frank fragt den Händler im Mailverlauf nach Waffenteilen: "Freue mich auch über unvollständige Waffen. Genauso über Deko-/Salutwaffen. (…) Habe Ersatzteile, um mir daraus wieder eine vollständige, der Epoche entsprechende Waffe zusammen zu bauen (…)."
"Aus diesem Satz", sagt Frank, "hat die Dame eine kriminelle Handlung erahnt, dass ich illegal Waffen einführe und diese zusammenbaue. Nirgendwo steht in dieser Mail, dass es sich um scharfe Waffen handelt."
Verschiedene Seriennummern bei historischen Waffen keine Ausnahme
Trotzdem durchsucht die Behörde im November 2017 seine Waffenkammer. Und finden etliche Gewehre mit mehreren verschiedenen Seriennummern auf den unterschiedlichen Teilen, also beispielsweise dem Lauf oder dem Verschluss. Was bei aktuellen Waffen ein Hinweis auf eine mögliche Straftat wäre, nämlich den tatsächlich illegalen Zusammenbau von Waffen, ist bei historischen Waffen wie dem K98 dagegen normal, sagt der Waffensachverständige Ralph Herrmann: "Häufig war es so, dass die Reparaturwerkstätten während des Krieges aus erbeuteten Waffen oder Waffen, die beschädigt waren, eine funktionstüchtige Waffe gebaut haben. Es wurden Läufe ausgetauscht, es wurden Verschlüsse ausgetauscht, und da hatte man eben ein Wirrwarr an Nummern."
Ein Fakt, der den Mitarbeitern der Waffenbehörde möglicherweise nicht klar ist. Denn auch auf unsere Anfrage wiederholen sie: "Vorgeworfen wird ihm (…) das unerlaubte Herstellen von Waffen." Peter Frank habe bewusst unpräzise Angaben zur Seriennummer gemacht, um aus Waffenteilen ganze Waffen herzustellen.
Flensburg: Gegenseitige Vorwürfe bei Prozessauftakt gegen Waffensammler
Der 66-jährige aus Nordfriesland sammelte laut Staatsanwalt mehr Waffen, als er durfte. Er selbst beklagt, seine Sammlung sei vernichtet worden.
Behörde erhebt schwere Vorwürfe gegen den Waffensammler
Dabei ist dieser Punkt nicht mal Teil einer Anklage gegen den Waffensammler. Denn gegen Frank läuft mittlerweile ein Strafverfahren. Die Vorwürfe der Waffenbehörde Husum sind gravierend: er soll gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Das wären gravierende Gesetzesverstöße, in besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Derzeit ruht das Verfahren, weil die Richterin für befangen erklärt wurde.
Ein Blick in den Lauf reicht aus
Am 4. Februar 2021, dreieinhalb Jahre nach der ersten Durchsuchung und Versiegelung seiner Waffenkammer, rücken Waffenbehörde und LKA wieder an und räumen aus: 174 Gewehre kommen in die kriminaltechnische Sammlung des LKA, 783 weitere Waffen, Waffenteile und Waffenläufe sollen vernichtet werden. Andere Waffen, unter anderem das K98 mit der Seriennummer 2222G, werden in die Kiste für Dekowaffen gepackt, geprüft von den Sachverständigen des Landeskriminalamts.
Nach Angaben der Waffenbehörde wurden die Dekowaffen anschließend im Kreishaus noch einmal gesichtet. Dass es sich bei 2222G um eine scharfe Waffe handelt, haben die Behördenmitarbeiter wohl auch bei dieser Prüfung nicht erkannt. Dabei ist das eigentlich für Experten kein Problem: Dekowaffen sind unter anderem daran zu erkennen, dass die Läufe zugeschweißt sind. Für eine Prüfung reicht ein Blick in den Lauf aus.
Verstoßen die Beamten gegen waffenbehördliche Vorgaben?
Die Räumung der Waffenkammer verläuft offenbar noch an anderer Stelle nicht nach den waffenbehördlichen Vorgaben. Frank hat sie als chaotisch in Erinnerung: "Am Ende saß der Hauptkommissar hier an diesem Tisch und als er gehen wollte, sage ich: 'Halt! Ich brauche noch eine Quittung, einen Beleg über die annähernd 1.000 Waffen, die Sie mir jetzt weggenommen haben.' Da setzte er sich hin und sagte, 'sowas gibt es hier nicht.'"
Doch es muss sie geben. Eine Excel-Liste, angefertigt nach dem Vier-Augen-Prinzip, so besagt es eine Verwaltungsvorschrift. Was in Franks Fall stattdessen auftaucht: handschriftliche Listen, auf denen laufende Nummern springen, Seriennummern doppelt oder gar nicht eingetragen sind. Für den Verwaltungsrechtler Jürgen Punke ist das inakzeptabel: "Die Liste soll lückenlos dokumentieren, was vorgefunden ist und auch waffenrechtlich sauber sortieren. Und wenn die Methode so zur Anwendung gelangt, dass das gar nicht möglich ist, dann möchte man fast böse formulieren, dann kann man sich solche Listen von vornherein sparen." Dabei gelte für Mitarbeiter von Behörden im Umgang mit Waffen eine besondere Pflicht zur Penibilität.
"Die Liste ist nicht fehlerhaft"
Auf Nachfrage antwortet die Waffenbehörde anfangs: "Die Liste ist nicht fehlerhaft. Sie gibt vollständig wieder, was am Tag der Räumung des Waffenraumes bei Herrn Frank gefunden wurde." In einer internen Mail, die Panorama 3 und t-online vorliegt, heißt es hingegen: "Wir haben irgendwann nur noch gezählt." Und tatsächlich finden sich auf den handschriftlichen Listen Strichlisten. Später räumt die Landesregierung offiziell Unstimmigkeiten ein. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage heißt es: "Dabei kam es zu falschen Zuordnungen von Waffennummern". Man habe, so die Landesregierung weiter, die Fehler korrigiert und werde künftig elektronische Listen führen.
LKA kann Herausgabe scharfer Waffe nicht nachvollziehen
Doch keine Deko-Waffe: Das herausgegebene Gewehr wird auf einem Schießstand getestet - es schießt.
Doch können tatsächlich alle Fehler korrigiert werden? Ein Großteil der Waffen ist schon kurz nach dem Ausräumen im Bremer Hochofen eingeschmolzen worden - unter anderem auf Grundlage einer Strichliste. Und zwar alle, bis auf die 174 Waffen, die das LKA in die kriminaltechnische Sammlung aufnehmen will und die Dekowaffen. Unter ihnen ist auch das Gewehr mit der Nummer 2222G. Auf Anfrage schreibt das LKA: "Die Behauptung, es wurden diverse scharfe Waffen ausgehändigt, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden."
In Kulmbach am Schießstand lässt sich das nachvollziehen. Wir haben die Nummer des Gewehres überprüft und mit den Waffenbesitzkarten von Peter Frank abgeglichen. Er hatte sie korrekt als scharfe Waffe angemeldet. Später haben die Behörden sie als Dekowaffe dem Kulmbacher Waffenhändler ausgehändigt. "Diese Waffe ist eine scharfe Waffe, keine Dekowaffe", sagt der Büchsenmacher aus Bayern.
Politiker fordert Konsequenzen
Wir zeigen Jan Kürschner (Grüne) unsere Aufnahmen vom Schießstand. Er ist Mitglied der schwarz-grünen Regierungskoalition in Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses. "Dass man jetzt Dekowaffen mit scharfen Waffen irgendwie verwechselt, hielt ich eigentlich für ausgeschlossen. Das darf auf keinen Fall passieren. Wenn sich das jetzt bewahrheitet, dass da eine scharfe Waffe als Dekowaffe gekennzeichnet rausgegeben wurde, müssen wir gucken, wie ist es dazu gekommen? Wo ist die Stelle? Und dann muss man diese Stelle abstellen."
Waffenbehörde streitet Verantwortung ab
In der Waffenbehörde jedenfalls fühlen sie sich nicht so recht verantwortlich. "Wenn das LKA eine Waffe als Deko- und Salutwaffe und damit als erlaubnisfrei einstuft, dann gehen wir davon aus, dass das stimmt. Wir selbst schießen nicht mit den Waffen." Sollte tatsächlich ein Fehler passiert sein, wäre jetzt der Waffenhändler verpflichtet, die Waffe zu melden.
Welche Verstöße Sammler Frank am Ende tatsächlich begangen hat, muss im Strafverfahren geklärt werden. Ein Angebot über sechs Monate auf Bewährung gegen ein Schuldeingeständnis hat er abgelehnt. Andere Fragen müssen die Behörden jetzt beantworten. Denn, anstatt die Menschen zu schützen, haben die Behörden sie offenbar einem Risiko ausgesetzt.
Neues aus der Welt der Rechtschaffenden
25.03.2025
"Sind keine Kriegswaffen": LKA vermisst Granatwerfer, sieht aber "keine Gefahr"
In Sachsen-Anhalt ist die Polizei auf der Suche nach Waffen aus dem eigenen Bestand, darunter mehrere als "gefährlich" deklarierte Granatwerfer. Innenministerin Zieschang bemüht sich um Schadensbegrenzung. Die Gegenstände sollen harmlos sein. Andere hingegen seien funktionstüchtig.
Neben drei Granatwerfern fehlen noch 49 weitere Waffen.© IMAGO/Björn Trotzki
Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs wegen verschwundener Waffen im Landeskriminalamt hat sich Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang zu den Vorwürfen geäußert. Zuletzt war es dabei insbesondere um drei Granatwerfer gegangen. Sie seien nur Überbleibsel abgeschossener Ausgangssysteme, sagte die CDU-Politikerin in der Regierungsbefragung im Landtag. "Das heißt, sie enthielten keine Spreng- und Zündmittel", so Zieschang. "Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht."
Die Gegenstände seien Anschauungsmodelle gewesen, sagte die Innenministerin. In einem Bericht des LKA werde explizit festgehalten, "dass es sich bei diesen Gegenständen nicht um scharfe Schusswaffen handelt, sondern um Gegenstände", so Zieschang.
An Polizei-Fachhochschule fehlen 90 Schusswaffen
Rechnungshofpräsident Kay Barthel hatte in einem Interview im Zusammenhang mit den drei Granatwerfern von gefährlichen Waffen gesprochen. Barthel nannte das Verschwinden der Waffen insgesamt besorgniserregend. Die Vergleichswaffensammlung des LKA wird für die Kriminaltechnik und zu Ausbildungszwecken genutzt.
Weitere Waffen fehlen in Sachsen-Anhalt
Auf Anfrage teilte der Landesrechnungshof nach Zieschangs Darstellung im Landtag mit, die Äußerung Barthels im Interview sei missverständlich gewesen. "Korrekt ist, dass im LKA-Bestand mindestens 52 Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände fehlen. Darunter sind acht scharfe Waffen. Bei den gefährlichen Gegenständen handelt es sich vor allem um Hieb- und Stichwaffen sowie um drei Granatwerfer. Die Granatwerfer sind also unter den gefährlichen Gegenständen subsummiert", sagte ein Sprecher des Rechnungshofs.
Gaben LKA-Beamte einen Revolver an einen Mörder?
Grundsätzlich bleibt die Behörde bei ihrer Kritik am LKA. "Im Übrigen sind die Gegenstände ja verschwunden. Wir haben sie also nicht zu Gesicht bekommen und können die Gefährlichkeit somit natürlich auch nicht einschätzen", sagte der Sprecher.
Zieschang räumte im Landtag ein, dass die Teile der drei Granatwerfer aus der Vergleichswaffensammlung in eine LKA-Abteilung als Dauerabgabe herausgegeben wurden und der weitere Verbleib anhand der Dokumentation nicht mehr nachvollzogen werden könne. Die Bewertung des LKA, dass von den Gegenständen keine Gefahr ausgeht, ist laut Zieschang mit der Wehrtechnischen Dienststelle, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmt worden.
21. März 2025, 15:30 Uhr
Neues aus der Welt der Rechtschaffenden
Jahresbericht des Landesrechnungshofs "Besorgniserregend": Neue Details zu verschwundenen Waffen aus LKA-Sammlung
Aus der Waffensammlung des Landeskriminalamtes sind deutlich mehr Waffen verschwunden oder unerlaubterweise verliehen worden als bisher bekannt. Das zeigt der Jahresbericht des Landesrechnungshofes. Neben den Sicherheitsmängeln beim LKA gibt es auch Kritik an Straßenausbau-Projekten und zusätzlich geschaffenen Stellen in den Ministerien des Landes.
Dem Landeskriminalamt (LKA) sind drei Granatwerfer abhandengekommen. Das hat die jährliche Prüfung des Landesrechnungshofes ergeben. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass mindestens 52 Waffen und gefährliche Gegenstände aus der Vergleichswaffensammlung des LKA verschwunden sind. Dies war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. 40 der fehlenden Waffen waren laut Prüfung an die Fachhochschule der Polizei verliehen und dort abhanden gekommen.
Ergebnisse der Kontrolle Prüfer: Erhebliche Mängel bei LKA-Waffensammlung
Vergleichs-Waffensammlung des LKA im Fokus
Bei der Präsentation des Jahresberichts am Freitag in Magdeburg erklärte Rechnungshof-Präsident Kay Barthel (CDU), die Vergleichswaffensammlung werde von fünf hoch qualifizierten Polizeibeamten betrieben. Hier gebe es jedoch "Überlastungseffekte", so Barthel. Solche Aufgaben müssten so wahrgenommen werden, dass keine Sicherheitsrisiken entstünden. Gegebenenfalls müsse man dafür Personal verschieben, um mehr Beamte in der Vergleichswaffensammlung zu haben. Dass niemand sagen könne, wohin Waffen verschwunden seien, sei besorgniserregend, erklärte Barthel.
Der Rechnungshof ist darüber hinaus der Auffassung, dass das LKA über 600 Waffen rechtswidrig an andere Behörden abgegeben hat. Dabei handle es sich um Waffen, die eigentlich vernichtet werden sollten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dürften sie zwar in die Vergleichswaffensammlung des LKA aufgenommen werden. Dass 413 Waffen an andere Behörden verliehen und weitere 203 Waffen gar in den Besitz anderer Behörden übertragen wurden, sei jedoch nicht zulässig.
Landesrechnungshof sieht wieder Unregelmäßigkeiten bei Waffen
Angesichts des Anschlags in Magdeburg im Dezember habe man darüber diskutiert, ob es ein geeigneter Zeitpunkt sei, nun "schon wieder den Eindruck zu erwecken, dass es im Polizei-Bereich große Probleme gibt", sagte Barthel. Deshalb betonte der Rechnungshof-Präsident: "Es gibt beim Rechnungshof natürlich eine große Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten."
Rechnungshof-Präsident Barthel bei der Vorstellung des Jahresberichts. Bildrechte: MDR/Engin Haupt
Die Prüfung der Vergleichs-Waffensammlung sei der letzte Akt in der Asservaten-Prüfung gewesen, deswegen tauche das Thema im Jahresbericht auf.
Bei der Vergleichswaffensammlung gehe es vordringlich nicht um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sondern um Organisations-Fragen. Dass es keinen genauen Überblick über den Verbleib von Waffen oder die Menge von Munition gebe, sei ein grundsätzliches Problem.
Innenministerium: Waffen nicht aufgetaucht
Auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT teilte das Innenministerium am Freitag mit, dass zu allen verlorenen Waffen und gefährlichen Gegenständen Strafanzeige gestellt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren geführt worden seien. Diese ergaben laut Ministerium, dass die Waffen in keinem polizeibekannten Fall aufgetaucht sind. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seien zwischenzeitlich eingestellt worden.
Laserwaffen-Schießstand der Polizei
In seinem Jahresbericht kritisiert der Rechnungshof außerdem den geplanten Laserwaffen-Schießstand der Polizei. In der Ausschreibung sei ein Betrag von 330.000 Euro als Auftrags-Wert festgelegt worden. Jedoch habe kein Bieter zu diesem Preis die notwendigen Bedingungen erfüllen können. Weil selbst der günstigste der annehmbaren Bieter fast 200.000 Euro über dem Auftrags-Wert lag, wurde das Projekt erneut ausgeschrieben.
Der Auftrags-Wert betrage nun eine Million Euro. Zudem werde der digitale Schießstand nun nicht mehr mobil sein, sondern an einem einzigen zentralen Trainings-Ort errichtet werden. "Wie damit dann aber im Pandemie-Fall die Aus- und Fortbildung von bis zu 7.000 Polizisten sichergestellt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar", schreibt der Rechnungshof. Der Laserwaffen-Schießstand wird aus dem Corona-Sondervermögen des Landes finanziert.
Ergebnisse der Kontrolle Prüfer: Erhebliche Mängel bei LKA-Waffensammlung
Vermutlich nicht nur ich halte die offenbare Tatsache für Besorgnis erregend, dass der Verlust von Dienst- und Ansichtswaffen und beschlagnahmten Waffen, darunter unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Waffen, in einer Landeshaushaltsbehörde offenbar deutlich ernster genommen wird als in der dafür eigentlich ursächlichen und ermittlungstechnisch verantwortlichen Behörde..
Panorama
Pistolen, Revolver und Gewehre
An Polizei-Fachhochschule fehlen 90 Schusswaffen
An der Polizei-Fachhochschule in Aschersleben wurden 90 Waffen zu wenig gezählt. (
In Aschersleben haben es einige Personen an der Polizei-Fachhochschule mit der Verwahrung von Schusswaffen offenbar nicht ganz so genau genommen. Einem Bericht zufolge fiel jüngst auf, dass 90 Waffen nicht aufzufinden sind. Der Fall erinnert an andere Vorkommnisse in verschiedenen Bundesländern.
An der Polizei-Fachhochschule Sachsen-Anhalts in Aschersleben sind einem Medienbericht zufolge 90 Schusswaffen unauffindbar. Dies berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" unter Verweis auf einen internen Bericht von Hochschulrektor Thorsten Führing an das Landeskriminalamt (LKA). Das der Zeitung vorliegende Schreiben datiert demnach auf vergangenen Freitag. Nach Recherchen des Blatts sollen unter den gesuchten Waffen Pistolen, Revolver und Schnellfeuergewehre sein.
Um die Waffen zu finden, habe die Polizei-Hochschule nach Angaben des Rektors frühere Mitarbeiter kontaktiert, die für die Verwahrung von Schusswaffen und anderen Waffen zuständig waren. Die verschwundenen Schusswaffen sollen aus der sogenannten Vergleichswaffensammlung des LKA an die Polizei-Hochschule verliehen worden sein. Die Sammlung dient Polizisten als Lehr- und Anschauungsmaterial.
Dem Bericht zufolge hatte Sachsen-Anhalts Rechnungshof bei einer Vor-Ort-Kontrolle "deutliche Abweichungen im Waffenbestand der Lehrmittelsammlung" festgestellt. Waffen, die laut Aktenlage in Verwahrung der Hochschule sein müssten, hätten nicht vorgezeigt werden können.
Abweichungen in Brandenburg und Sachsen
Der Vorfall erinnert an ähnliche Berichte über abhanden gekommene Munition und Waffen in deutschen Polizeibeständen. So wurde 2023 etwa bekannt, dass seit 2017 beim Schießsport der Brandenburger Polizei rund 25.000 Schuss Munition verschwunden sein sollen. Experten sehen in diesem Zusammenhang auch Mängel in der Aufsicht und fordern eine stärkere Kontrolle. "Wenn über so lange Zeit solche Defizite nicht festgestellt werden, dann glaube ich, ist es auch ein Defizit im Bereich der Dienstaufsicht", sagte der frühere Münchner Polizeipräsident Hubertus Andrä am vergangenen Mittwoch im Landtags-Innenausschuss in Potsdam, der die zugehörige Expertenkommission leitet.
Und auch die sächsische Polizei stellte bei einer Revision des Waffenbestandes mehrere Abweichungen fest. Wie das Innenministerium Mitte April mitteilte, waren dabei vier Schusswaffen aus dem Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen unauffindbar. Zudem gab es eine Abweichung bei der Einsatzmunition von fünf Patronen.
Bei den fehlenden Schusswaffen handelt es sich um zwei Pistolen P7 M8 der Firma Heckler & Koch und zwei Sportkarabiner. "Die Dienstpistolen sollten als sogenannte Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz vorgehalten werden, allerdings ist der Verbleib der Waffen seit 2022 nicht mehr dokumentiert", hieß es. Seit Ende 2023 laufe dazu ein Ermittlungsverfahren. Auch im Fall der Karabiner soll nun ermittelt werden.
Quelle: ntv.de, fzö
